Die Vorschriften bezüglich der Leinenpflicht unterscheiden sich von Land zu Land. In Deutschland sogar von Bundesland zu Bundesland, es gibt leider keine einheitliche Regelung dazu.
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Verordnung aus dem Jahre 2000, die diese Dinge regelt. Hier heißt es, dass Hunde bei öffentlichen Veranstaltungen, an Orten mit großen Menschenansammlungen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln an der Hundeleine gehalten werden müssen. An den Stränden ist generell keine Leinenpflicht, es sei denn, dies wird Vor-Ort so ausgeschildert. An den Strandzugängen zu den Hundestränden auf Usedom gibt es entsprechende Informationen..
Für die Regelung in anderen Bundesländern gibt es eine sehr übersichtlich Webseite, welche wir euch hier verlinken: https://leinenpflicht.com/
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