Ferienwohnung oder Ferienhaus erfolgreich vermieten

Welche Erfolgsfaktoren sind für eine gute Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses verantwortlich?

Ihr Ferienobjekt steht für Sie im Mittelpunkt. Aber wird dies auch von potenziellen Gästen so gesehen? Welche Ausstattungsdetails sollten vorhanden sein? Wie sollte Ihr Objekt präsentiert werden? Welche Vermarktungsstategie ist angebracht, welche erfolgversprechend? Herausforderungen, denen Sie sich als Eigentümer stellen müssen, um erfolgreich ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus vermieten.

Im Groben lassen sich folgende Erfolgsfaktoren benennen, auf die wir im Einzelnen eingehen werden:

  • Ausstattungsmerkmale und Qualitätssicherung
  • Gute Präsentation und breite Vermarktung
  • Ausgefeilte Preisstrategie
  • Service und gute Bewertungen
  • Gastkommunikation und Kundenbindung

 

Wie sollte ein Ferienobjekt präsentiert werden?

Ferienhäuser und Ferienwohnungen ermöglichen es, dass sich der Gast selbst versorgen kann und damit seinen Urlaub unabhängig und individuell verbringen kann. Die Aufenthaltsdauer ist daher entsprechend größer. Legen Sie daher großen wert auf ein ansprechendes Urlaubsfeeling. Wohlfühlen ist angesagt und das sowohl im Wohnraum, Schlafzimmer wie auch in Küche und Bad. Die Wohnung bzw. das Ferienhaus sollte daher neutral, hell und freundlich sein.

Welche Aspekte sind für den äußeren Eindruck entscheidend?

Kurz gesagt: Bestmöglich, ansprechend für den Gast, ohne das negative Punkte beschönigt werden. Der Gast muss wissen, was er bucht. Der erste Eindruck ist der der haften bleibt. Das Objekt sollte bereits von außen so ansprechend sein, dass der sofort mit dem Urlaub starten möchte. Wirken die Fassade und das Äußere anziehend, strahlt das Objekt einen gepflegten Anblick aus, z.B. mit bunten Blumen, Grünflächen oder Wandbildern? Verfügt das Objekt über ausreichend Parkplätze? Sind diese beschildert und ist nachts für eine ausreichende Beleuchtung gesorgt? Existiert ein Hausschild, welches kurz über das Objekt und den Ansprechpartner, wie z.B. den Hausmeisterdienst, informiert? Der äußere Eindruck ist die Visitenkarte für Ihr Ferienobjekt!

Checkliste:

  • Hinweisschild am Objekt ist vorhanden und bei Nacht beleuchtet: lesbar, optisch ansprechend gestaltet
  • Gästeparkplatz ist ausgeschildert
  • Fassade und Außenbereich sind frei von baulichen Mängeln und abgeblätterte Verputzteile,
  • Fassade, Außenbereich und geeignete Freiflächen sind attraktiv gestaltet
  • Bäume, Sträucher und Blumen sorgen für einen freundlichen Eindruck

 

Wie sollte meine Ferienwohnung von innen gestaltet sein?

Beim Betreten des Objektes sollten freundliche Farben den Gast begrüßen, vielleicht ein Willkommensschild, bspw. in folgender Form:

„Herzlich willkommen! Genießen Sie den Aufenthalt in unserem Ferienobjekt. In der Gästepappe finden Sie alle wichtigen Informationen, auch den WLAN-Code. Auf dem Tisch ein kleiner Willkommensgruß. Ihren Servicepartner erreichen Sie unter Tel……“

Gerade in Ferienwohnungen, die nicht direkt vom Vermieter betreut werden, sind die Möglichkeiten oft eingeschränkt, um so wichtiger ist es, dass der Gast sich nach einer oft langen Anreise angenehm aufgenommen fühlt.

Nutzen Sie bei der inneren Gestaltung, bei der Auswahl von Bildern dezente Farben und regionale Motive. Arbeiten Sie mit Farben und Licht. Wohnaccessoires dienen bei Ihnen der Raumgestaltung, nicht als Staubfänger. Eine Gästemappe oder eine Pinnwand mit aktuellen Hinweisen oder dem Verweis auf eine angesagte Webseite der Region, zeigt den Gästen, dass Sie sie aufmerksam betreuen. Auch eine kleine Gästebibliothek mit einigen Büchern und aktuellen Prospekten der Umgebung und Kartenmaterial ist ein gern gesehenes Highlight.

Ihre Gäste verbringen mitunter viel Zeit im Wohnzimmer bzw. im kombinierten Wohn/-Essbereich. Gestalten Sie diesen Bereich daher entsprechend qualitativ ausgewogen und gemütlich. Ambiente rechnet sich. Der Zustand des Mobiliars, muss einwandfrei sein, ausreichend und aufeinander abgestimmt. Eine gemütliche Couch mit einigen Kissen und einer Decke zum einkuscheln. Sollten Sie Haustiere zugelassen haben, ist eine Sitzgarnitur in Leder zu empfehlen. Hundehaare lassen sich hier wesentlich leichter entfernen als auf Stoffbezügen.

Kugelschreiber und ein Notizblock, gern auch mit Ihrer Webseite oder der Ihrer Vermittlungsagentur zeugen von Aufmerksamkeit. Auch die Möglichkeit der Nutzung des Internets via WLAN gehört für viele Urlauber schon zum Standard.

Bitte übertreiben Sie es nicht mit Dekorationselementen. Beim Reinigen der Wohnung bzw. des Ferienhauses dürfen diese nicht übermäßig stören und den Reinigungsprozess in die Länge ziehen. Gerade in den Hauptsaisonzeiten stehen Sie oder Ihre Reinigungsfirma unter enormen Zeitdruck. Zudem ist zu prüfen, ob alles funktionstüchtig und sich nicht Spinnweben an der Zimmerdecke befinden. Das Rauchen in einer Ferienwohnung ist vielfach nicht mehr gestattet. Der Geruch setzt sich auch im Interieur fest. Viele Gäste wissen es zu schätzen, in einem Nichtraucherobjekt Urlaub zu machen.

Checkliste

  • Die Möblierung und Interieur farblich aufeinander abgestimmt und qualitativ hochwertig. Die Einrichtung passt zur Region
  • Sitzmöglichkeiten wie auch Schränke und Ablagemöglichkeiten für die max. zulässige Zahl der Gäste sind vorhanden
  • Verdunklungsmöglichkeiten durch Vorhänge oder Jalousien sind vorhanden.
  • Die Ausstattung harmoniert farblich miteinander.
  • Eine kleine Spielesammlung ist vorhanden.
  • der Boden fleckenunempfindlich.
  • Das Bett ist genügend groß und bequem und knarrt nicht; der Lattenrost ist verstellbar
  • Nachttisch mit Lampe sind vorhanden
  • Die Räume sind mit geschmackvollen Bildern oder Fotografien dekoriert. Accessoires sind in einem vertretbaren Umfang vorhanden
  • Das Mobiliar ist in einwandfreiem Zustand
  • Für den Fernseher liegt eine Programmliste bereit.
  • WLAN-Nutzung ist möglich.
  • Es steht eine Garderobe zur Verfügung
  • Insektenschutzfenster sind vorhanden.

 

Welche Aspekte rund um das Bad sind im Ferienobjekt wichtig?

Das Bad steht nicht so im Mittelpunkt wie das Wohnzimmer, aber auch dieses sollte doch mit genauso viel Sorgfalt eingerichtet werden. Auch wenn es nicht so üppig, wie im eigenen Heim ausgestattet sein muss, zählt auch hier Ambiente. Gerade ein älteres Publikum schätzt hier genügend Bewegungsfreiheit. Das Bad sollte ebenso hell und freundlich sein, wie übrigen Räume. Sauberkeit und Hygiene sind hier besonders wichtig.

Verzichten Sie auf Badläufer und einen beplüschten Toilettendeckel, Achten Sie auf gute Reinigungsfähigkeit, arbeiten Sie aber mit farbigen Aspekten, denn ein clean weißes Bad versprüht keinen Wohlfühlcharakter. Beachten Sie bitte, dass textile Badläufer oder WC-Überzüge nach jedem Gästewechsel gesäubert werden müssen. Daher ist es empfehlenswert darauf zu verzichten oder nur textile Duschvorleger mit dem Wäschepacket (über den Hausservice) anzubieten.

Im Bad des Ferienobjektes ist eine Duschkabine vorteilhafter als eine Badewanne mit Plastikvorhang. Achten Sie auf ausreichend Haken, explizit sollte für alle in der Wohnung zulässig gebuchten Gäste auch ein Haken für ein, besser zwei Handtücher vorhanden sein. Zu empfehlen ist ferner einen ausreichend gefüllten Seifenspender vorzuhalten. Extras sind Fön und Waschmaschine.

Für Handtücher, nasse Sachen wie Badezeug oder die kleine Wäsche zwischendurch sollte ebenfalls ein Platz zum Trocknen verfügbar sein, wenn sich hier nicht Balkon oder Terrasse anbieten.

Denken Sie bitte an so praktische Dinge wie genügend Ablagefläche für die Kulturtaschen, Rasierzeug, Parfum etc. Eine Steckdose für Rasierer und Fön sollte in der Nähe von Waschbecken und Spiegel installiert sein. Achten Sie auch auf eine ausreichende Beleuchtung im Bad.

 

Checkliste:

  • Geräumiger Sanitärbereich mit Toilette und Dusche
  • Dekorative Fliesen
  • gute Beleuchtung, Steckdose für Rasierapparat oder Fön
  • ausreichend Ablagemöglichkeiten
  • ausreichende Anzahl von Handtuchhaltern wie auch Haken für Waschlappen
  • Wäscheständer (sofern ausreichend Platz vorhanden ist, alternativ auf Balkon oder Terrasse)
  • Duschabstreicher, kleiner Abfalleimer mit Deckel, WC-Bürste, Halterung für Toilettenpapier

 

Welche Ausstattung sollte eine Küche in der Ferienwohnung aufweisen?

Je nach Größe der Ferienwohnung ist eine üppige Ausstattung oder eine eingeschränkte Ausstattung in der Küche angebracht bzw. möglich. Teilweise steht ein separater Raum zur Verfügung. Viele Ferienwohnungen verfügen über eine in den Wohnbereich integrierte Küche. Urlaub in einer Ferienwohnung oder einem Ferienhaus ist dadurch gekennzeichnet, dass der Gast selbst sein Essen zubereiten kann. Folglich muss die Küche so ausgestattet sein, dass für die in der Ferienwohnung zulässige Belegung auch das notwendige Interieur bereitgehalten wird. So sollte in einer Ferienwohnung, in der eine Belegung von fünf Personen zulässig ist, auch ein Küchentisch mit mindestens fünf Sitzmöglichkeiten, sowie die entsprechende Anzahl an Teller, Tassen, Gläser, Besteck, Töpfe, Pfanne, Flaschenöffner, Korkenzieher etc. vorhanden sein. Achten Sie darauf, dass das Geschirr auch zueinander passt. Auch bei den Gläsern sollte es kein durcheinander geben. Da mit der Zeit immer etwas kaputt geht, kaufen Sie sich am Anfang gleich zwei Sätze zu oder achten Sie auf die Möglichkeit Teile nachzukaufen.

Ein Kühlschrank, eine Kochmöglichkeit (mindestens 2 Platten), Toaster, Wasserkocher, Kaffeemaschine zählt zur Standardausstattung. Extras, die Ihr Ferienobjekt in der Wertigkeit anheben sind Backofen, Mikrowelle, Tiefkühltruhe, Kaffeeautomat, Geschirrspüler. Ein farblich aufeinander abgestimmtes Konzept und ein gepflegter Zustand sprechen für sich.

Es empfiehlt sich, einfach zu bedienende technische Geräte in die Küche zu stellen. Insbesondere hochwertige Mikrowellen wie auch Geschirrspüler lassen sich ohne Studium der Bedienungsanleitung nicht mehr intuitiv bedienen und führen beim Gast zu Frust, Fehlbedienung wie auch Nachfragen. In derartigen Fällen legen Sie bitte die Bedienungsanleitung bereit oder beschreiben Sie die wesentlichsten Handgriffe, die stillvoll auf einem Aufkleber am Gerät oder in den Küchenschränken positioniert werden. Auch das Geschirrtuch wie auch ein kleines Handtuch und Topflappen sollten Platz in der Küche finden. Sehen sie hier entsprechende Haken vor.

Denken Sie bitte auch an einen feucht abwischbaren Fußboden im Küchenbereich, einen Platz, wo der Einkauf aufbewahrt werden kann wie auch an einen Behälter zur Mülltrennung und die Ausweisung der Entsorgungsstation.

Die Gäste halten sich zumeist länger in Ihrem Ferienobjekt. Sofern Sie einige Reinigungsmittel bereitstellen, können die Gäste diese auch selbst verwenden und die Ferienwohnung verschmutzt nicht so stark.  Nicht fehlen sollten daher ein Staubsauger, eine Kehrgarnitur, ein Wischeimer mit einem Lappen wie auch einige Reinigungsmittel. Suchen Sie einen Platz, an welchen Sie dies unterbringen bzw. den Gästen hierzu einen Zugang vermitteln.

 

Wie vermarkte ich meine Ferienwohnung am besten?

Es gibt viele Wege Gäste für das Ferienobjekt zu gewinnen, wie die Anzeige in Zeitungen und Zeitschriften, die Präsentation in Gastgeberprospekten der Tourismusverwaltung, das Bereitstellen von Flyern an dem Ferienobjekt, ebenso wie an Anbringen von Werbeschildern, so dass auch Laufkundschaft angesprochen wird, die Werbung auf Gegenständen, wie Taschen oder auch Autos. Zunehmend an Bedeutung gewonnen hat die Werbung im Internet wie auch über Social-Media-Plattformen. Immer mehr Urlauber informieren sich zuerst im Internet, bevor Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus buchen

Je nach Ansatz wird vermehrt eine regionale, eine altersspezifische Gruppe, kurzfristige Anreisen oder auch ein breites Publikum von potenziellen Gästen angesprochen. Die Vermarktung über digitale Kanäle wird dabei immer wichtiger. Hier sind in erster Linie die eigene Webseite, auf die alle anderen Werbeformen abzielen sollten, zu nennen. Ein wesentlich breiteres Publikum wird hingegen über große Buchungspattformen, wie Booking, casamundo, e-domizil, airbnb, regionale Tourismusinformationen, etc. erreicht. Zu unterscheiden ist hier nach Portalen mit Direkt-Buchungsmöglichkeit oder mit Anfrage-Möglichkeit. Bei letzterer treten Sie direkt mit dem Gast in Verbindung, bestätigen die Buchung und pflegen den Kalender. Jedes Portal hat hier sein Für und Wider, jeder Vermieter seine eigene Präferenz. Ein Mehr an Portalen bringt ein deutlich breiteres Vertriebsportfolio und damit auch mehr Gäste.

Für den Vermieter steht natürlich auch im Focus, welcher Aufwand sich hinter den einzelnen Vertriebskanälen verbirgt. Eine optimale Streuung erreicht man mit Vermittlungsagenturen, wie usedom24.net oder u24.online, die eine Vielzahl von Buchungsportalen miteinander verbinden, alle Buchungsprotale unter einem Dach anbieten, für die zeitgleichen Abgleich der Buchungskalender sorgen und auch den Buchungsprozess professionell abwickeln. Diese enorme Reichweite muss nicht mit mehr an Gebühren verbunden sein.

Auf Buchungsportalen wird Ihre Ferienwohnung präsentiert. Und je besser ein Ferienobjekt dargestellt ist, desto größer ist die Chance, dass ein potenzieller Gast direkt bucht oder auf ihre Webseite aufmerksam wird. Die Social-Media-Prasenz verlangt dagegen eine kontinuierlichen Austausch mit den Gästen. Hier stehet nicht die reine Bereitstellung von Informationen im Vordergrund, sondern die Interaktion, der Dialog und Imagepflege. Hier geht es um die Vermittlung interessanter Inhalte, die eine möglichst hohe Breitenwirkung entfalten und somit viele potentielle Gäste anziehen.

Wichtig ist: Machen Sie sich nicht abhängig von Fremdportalen. Nutzen Sie die Möglichkeit, breit aufgestellt zu sein.

Zu empfehlen ist ferner eine jährliche Überwachung der relevanten Kennziffern, wie Anzahl der Buchungen und Kosten je Buchungskanal. So lassen sich fundierte Rückschlüsse auf die Wahl des richtigen Vertriebsmixes ziehen und sie können steuernd eingreifen.

Tipps für die Vermarktung

  • Optimieren Sie ihr Onlinemarketing, nutzen Sie ein breit aufgestelltes Vertriebskonzept mit einer großen Reichweite
  • Reduzieren Sie ihren manuellen Einsatz
  • Investieren Sie in professionelle Fotos und in eine ansprechende Beschreibung ihres Ferienobjektes
  • Nutzen Sie die Möglichkeit auch auf Ihrer eigenen Webseite direkt buchbar zu sein oder die Gäste auf eine Drittwebseite zu verweisen mit Ihrem Ferienobjekt
  • Binden Sie einen professionellen Buchungskalender ein, über den alle Buchungen synchronisiert werden können
  • Arbeiten Sie mit Rabatten für bestimmte Zeiträume oder kurzfristige Buchungen
  • Gewinnen Sie Stammgäste durch einen Stammgäste-Bonus

 

Rechtliches

 

Welche rechtlichen Aspekte sind bei Ferienwohnung oder Ferienhaus zu beachten?

 

Die nachfolgenden rechtlichen Hinweise sind als allgemeingültiger Überblick zu verstehen. Sie sind im Detail auf das jeweilige Objekt zu prüfen bzw. entsprechend anzupassen. Sie ersetzen im betreffenden Einzelfall keine Rechtsberatung.

Wann ist eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus gebucht?

Eine Ferienunterkunft ist verbindlich gebucht, wenn diese vom Gast bestellt und vom Vermieter bzw. von dem vom Ihm Beauftragten (z.B. Vermittlungsagentur) zugesagt wurde. Ein verbindlicher Gastaufnahmevertrag kann sowohl formfrei, also auch bei mündlich, insbesondere telefonischer Buchung zustande kommen. Es sei denn, die Vertragsparteien haben ausdrücklich Schriftform vereinbart, wonach dem Gast ein Mietvertrag zustellt und dieser zu bestätigen ist. Insbesondere bei der Direktbuchung über Buchungsportale wird zumeist direkt gebucht, d.h. der freigegebene Kalender des Ferienobjektes wird geprüft und der Gast erhält eine Buchungsbestätigung für den entsprechenden Zeitraum. Der Belegungskalender wird zeitgleich gesperrt, womit Doppelbelegungen ausgeschlossen werden.

Egal, ob formlos oder schriftlich, es gilt: Gebucht ist gebucht! Es gibt regulär kein 14-tägiges Rückgaberecht, wie dies bei Käufen im Laden oder online zum Tragen kommt. Der Vermieter oder der von ihm Beauftragte, z.B. das Buchungsportal oder die Vermittlungsagentur, können jedoch Kulanzregelungen vorsehen.

Welche Stornierungsregeln gelten für Ferienobjekte?

Mit der Buchung vereinbaren Sie in der Regel auch die Bedingungen, zu denen eine Stornierung des Vertrages möglich ist. Dem Gast sollten diese Bedingungen vor dem Vertragsschluss bekannt sein. Hier wird häufig auf die AGBs verweisen, denen der Gast im Buchungsprozess zustimmen muss. Die Parteien können sich jedoch jederzeit auf eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages einigen. Anderenfalls gelten die vereinbarten Stornierungsbedingungen. Diese sind regulär Inhalt des Mietvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zur Anwendung kommen zumeist Lösungen, die eine abgestufte stornierungsraten vorsehen, je nachdem, wie nah die Anreise zeitlich noch entfernt ist. Sie sollten genau Bescheid wissen, was hier zu beachten ist. Nutzen Sie die Möglichkeit sich bei einer guten Vermittlungsagentur über die Gepflogenheiten bei Buchungen und Stornierungen zu informieren.

Mehr Informationen:  www.deutschertourismusverband.de

Welche Versicherungen sind für Ferienobjekte erforderlich?

Auch in Ferienwohnungen oder Ferienhäusern gelten Haftungsbestimmungen aus unerlaubten Handlungen und aus dem Beherbergungsvertrag. Als Eigentümer sind Sie verpflichtet, die Wege, Einrichtungen und Räume, die von Gästen genutzt werden, in verkehrssicherem Zustand zu halten. Gefahrenstellen für Gäste sollten daher sofort beseitigt werden.

Hier kommen bspw. infrage: Glätte, Stolperstellen, defekte oder nicht vorhandene Geländer, Bewuchs auf dem Parkplatz, morsche Äste, Kinderspielgeräte u.a. Als Eigentümer oder als Eigentümergemeinschaft sind Sie gehalten, den Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Die Aufgabe können Sie an ein Unternehmen übertragen, z.B. eine Hausverwaltung oder einen externen Hausmeister. Im Fall der Fälle sind aber sie als Eigentümer Ansprechpartner. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass der Hausmeister eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Trotz bester Vorkehrungen kann immer etwas passieren. Deshalb empfiehlt es sich eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie schützt den Vermieter davor im Schadensfall hohe Summen bezahlen zu müssen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Forderungen, die gegen einen Vermieter gerichtet werden, wenn er wegen eines Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigungen von Gästen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, belangt wird.

Wer haftet, wenn Gäste Schäden verursachen?

Jeder Gast ist verpflichtet, gemietete, zeitweise zur Verfügung gestellte Sachen sorgsam zu behandeln. Für entstandene Schäden muss der Gast die volle Verantwortung übernehmen. Hier greift in der Regel seine Haftpflichtversicherung. Typische Beispiele sind Löcher in Polstermöbeln, kaputte Gläser, Wasserschäden durch laufende Wasserhähne, zerbrochene Stühle etc.

Für den Fall, dass ein Gast einen erheblichen Schaden angerichtet hat, steht ihnen als Vermieter ein Schadensersatzanspruch zu. Hier sollte man abwägen, ob ein Schadensersatz geboten ist, bspw. für ein kaputt gegangenes Glas.

Bei größeren oder auch vorsätzlich verursachten Schäden empfiehlt sich diese mit Fotografien oder Zeugenaussagen zeitnah zu dokumentieren. Sie stellen dann die Basis für eine spätere Geltendmachung dar.

Gibt es eine Absicherung gegen Stornierungen?

Aus Rücksicht auf ihre Gäste verzichten viele Gastgeber auf die ihnen rechtlich zustehenden Stornokosten und tragen dann bei misslungener Weitervermietung den gesamten finanziellen Schaden. Indem Sie Ihren Gästen bereits bei Buchung bzw. beim Versand der Buchungsunterlagen eine entsprechende Reiserücktritts-Versicherung (Storno-Versicherung) anbieten, können Sie dies elegant lösen. Vermieter sollten nicht auf die ihnen laut §535 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zustehenden Stornokosten verzichten. Eine professionelle Vermittlungsagentur bietet diese Versicherung standardmäßig mit der Buchung an. Der Vertrag kommt dann direkt mit dem Versicherungsunternehmen zustande. Eine Absicherung, die dem Gast wie dem Vermieter gleichermaßen im Fall der Fälle hilft.

Kann eine Kaution vom Gast verlangt werden?

Da das Einfordern eines Schadenersatzanspruches häufig mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, kann man auf den Einbehalt einer Kaution zurückgreifen. Die Ausweisung einer Kaution sollte dem Gast bei der Buchung aber bekannt sein. Der Kautionsbetrag wird bei ordentlicher Rückgabe des Ferienobjektes wieder an den Gast zurückgezahlt. Sprechen Sie mit Ihrem Vermittlungspartner, ob dies gleich bei der Buchung mit vorgesehenen werden kann.

Wann liegt ein Mangel der Mietsache vor?

Ein Mangel der Mietsache liegt vor, wenn diese nicht den zugesicherten Eigenschaften entspricht oder der Gastgeber seiner Leistungspflicht nicht nachkommt.

Der Gast hat hier verschiedene Rechte. Bei Sachmängeln, wie defekte Heizung, Unterbrechung der Wasserversorgung, Beeinträchtigung durch Lärm, schlechte Reinigung, verschmutzte Bettwäsche u.a. hat der Gastgeber Mangel abzustellen. Dem Vermieter oder dem vom ihm Beauftragten, hier häufig der Hausmeister, ist dabei eine angemessene Frist einzuräumen, diesen Mangel abzustellen. Die Meldung, dass z.B. das warme Wasser ausgefallen ist, berechtigt noch nicht zur Forderung, den Reisepreis zu mindern. Es kann immer irgendetwas passieren, was nicht abzusehen war. Erst wenn eine Behebung nicht in angemessener Frist erfolgt, liegt ein Mangel vor.

Ein Mangel kann aber auch darin begründet sein, dass eine zugesicherte Eigenschaft des Ferienobjektes nicht gegeben ist. Wenn bspw. ein Balkon angepriesen wird, dieser aber gar nicht existiert, liegt ein Mangel an der Mietsache vor. Daher ist es wichtig, dass das Ferienobjekt ehrlich beschrieben und nur die Details angegeben werden, die tatsächlich vorhanden sind.

Entsteht hingegen durch den Mangel ein Schaden an der Person oder an den Sachen des Gastes, greift die Verkehrssicherungspflicht.

Überzogene, den Aufenthalt nicht beeinträchtigende Aspekte berechtigen den Gast hingegen nicht, eine Minderung des Reisepreises zu verlangen. Fehlen bspw. Sektgläser in der Wohnung, so ist dies zwar schade, berechtigt aber nicht zur Minderung, da der Sekt auch aus anderen Gläsern getrunken werden könnte (Amtsgericht Offenburg I C 357/94).

Wichtig ist, dass der Mangel einerseits den Gast stören muss und dass dieser zeitnah dem Vermieter oder einem von ihm Beauftragten gegenüber angezeigt wird und dies möglichst schriftlich. Sofern der Gast diesen erst nach seiner Abreise geltend macht, ist dem Vermieter die Möglichkeit genommen, diesen Mangel zeitnah abzustellen.

Sind für ein Ferienobjekt Rundfunkgebühren zu bezahlen?

Der ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service (ehemals GEZ) ist für den Einzug des Rundfunkbeitrag verantwortlich. Der Rundfunkbeitrag wird auch für Ferienwohnungen erhoben. Hier gilt, dass die erste Ferien­wohnung je zu­ge­höriger Betriebs­stätte beitrags­frei ist. Für jede weitere Ferien­wohnung dieser Betriebsstätte ist ein Drittel­beitrag zu zahlen, monat­lich 6,12 Euro (Stand 2023).




 

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