Die Kaution, die Sie bei einigen Vermietern entrichten müssen, brauchen Sie im eigentlichen Sinne nicht zu „bezahlen“, da Sie diesen Betrag zum Ende der Mietzeit zurückerhalten. Die Kaution ist nur eine Sicherheitsleistung, die an den Vermieter (bzw. das Vor-Ort befindliche Serviceunternehmen) entrichtet und die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung wieder erstattet wird. Dies soll sicherstellen, dass mit der Ferienwohnung sorgfältig umgegangen wird und diese in ordentlichem Zustand (einschließlich der Hausschlüssel) zurückgegeben wird. Sollten Verbrauchskosten abgerechnet werden müssen, so werden diese mit der Kaution verrechnet (Strom, Wasser, Endreinigung, etc. – nur dort, wo das zutrifft).
Sollte am Inventar etwas zu Bruch gehen, so kann auch das mit der Kaution verrechnet werden, so die Schäden nicht größer sind, als durch den Betrag der Kaution abdeckt ist. Beachten Sie, dass i.A. Ihre private Haftpflichtversicherung Schäden übernimmt, die natürlich immer mal versehentlich passieren können.
Dass mal was kaputt gehen kann ist normal und menschlich, keiner reißt Ihnen den Kopf ab, wenn mal eine Tasse runterfällt. Über solche Kleinigkeiten sehen die meisten Vermieter auch kulanter weise darüber weg, da das immer mal passieren kann. Aber bitte sagen Sie es bei der Wohnungsrückgabe, damit der Vermieter bzw. das Serviceunternehmen für Ersatz sorgen kann!
Für das Entrichten der Kaution gibt es zwei Varianten, die i.A. davon abhängen, ob sich der Vermieter der Ferienwohnung Vor-Ort befindet oder nicht:
- Wenn Sie vom Vermieter der Ferienwohnung direkt empfangen werden ist es üblich, bei Schlüsselübergabe die Kaution in Bar zu entrichten und diese bei Abreise auch wieder in bar zu empfangen.
- Wenn der Vermieter der Ferienwohnung nicht Vor-Ort ist, was bei den meisten Ferienwohnungen der Fall ist, dann überweisen Sie die Kaution vor Anreise (i.A. zusammen mit der Restsumme der Miete) und erhalten den Betrag nach Abreise per Überweisung zurück.